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Pfändungsschutzkonto neues Gesetz ab Juli 2010.

Das neue Pfändungsschutzkonto ist seit 1. Juli 2010 Realität. Ziel war es allen Beteiligten, Banken, Gerichten und Kontoinhaber zu entlasten. Die Reform zum Pfändungsschutzkonto verspricht auch mehr Rechte für Kontoinhaber und Betroffene. Welche Veränderungen es mit dem neuen Pfändungsschutzkonto gibt?

Pfändungsschutzkonto und das neue Gesetz

Die Zahl der Kontopfändungen steigt von Jahr zu Jahr. Gerichte waren völlig überlastet. Der Leidtragende war der Kontoinhaber und die Banken. Hier bestand erheblicher Reformbedarf.

Welche Regelungen sind neu?

  • Das Pfändungsschutzkonto kann bei der Hausbank beantragt werden.
  • Bearbeitungszeiten sollen nicht länger als 3-5 Tage dauern.
  • Es werden auch Einkommen aus selbstständiger Arbeit berücksichtigt.

Neues Pfändungsschutzkonto und die Vorteile

  • Kurze u. unkomplizierte Bearbeitung und Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto).
  • Banken müssen keine Konten mehr kündigen.
  • Die Kosten für das Pfändungsschutzkonto trägt nach wie vor die Bank.
  • Das Pfändungsschutzkonto bringt einen Freibetrag von 985,15 EUR je Monat mit.
  • Guthaben aus Freibeträgen sind in den Folgemonat übertragbar.
  • Höhere Flexibilität für den Kontoinhaber
  • Verringerung von Missbrauch bei Kontopfändungen und Pfändungsschutzkonto

Alles im allen, ist die Reform zum Pfändungsschutzkonto eine gelungene Sache. Alle Beteiligten profitieren von dieser Reform. Besonders der Kontoinhaber. Mehr zu diesem Thema lesen Sie im Banken-Lexikon unter dem Stichwort „Pfändungsschutzkonto“ www.banken-lexikon.de


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