Neue AGB der Banken
Neue AGB der Banken und was dies für den Verbraucher bedeutet? Mit juristischen Formulierungen bespickt sind die neuen AGB´s der Banken für viele unverständlich. Erfahren Sie die wichtigsten Änderungen, welche die neuen AGB der Banken mit sich bringen. Leicht verständlich für jeden erhalten Sie zusätzlich die 5 besten Tipps zu den neuen AGB´s der Banken
Zurzeit flattern die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen – kurz AGB der Banken in jeden deutschen Haushalt. Jeder Bankkunde erhält ein Schreiben von bis zu hundert Seiten Papier, gespickt mit juristischen Formulierungen. Auch wenn für die meisten Kunden die AGB der Banken unverständlich sind, ist es unerlässlich, sich über den Inhalt zu informieren. Denn aufgrund einer EU-Richtlinie zum Zahlungsverkehr verändern sich europaweit zum 1. November 2009 alltägliche Dinge im Umgang mit der Bank.
Tipp1: Bei Bankgeschäften gilt noch mehr als früher vollste Aufmerksamkeit, sonst kann das Geld kosten.
Besonders entscheidend bei den neuen AGB der Banken sind nämlich die Änderungen bei Verlust und Diebstahl der EC-Karte und die neuen Regeln beim Ausfüllen von Überweisungen. Auch beim Online-Banking und bei Lastschriften ändert sich einiges. Durch die Vereinfachung des Zahlungsverkehrs im europäischen Ausland ist kein Konto am Urlaubsort mehr nötig.
Zum Glück müssen Sie nicht die neuen AGB der Banken in aller Ausführlichkeit lesen. Vielmehr reicht es aus, die anschließende Zusammenfassung der AGB der Banken zu studieren und unsere Tipps zu beachten.
Tipp 2: Überweisungen lieber doppelt überprüfen, sonst ist das Geld weg
Laut AGB der Banken müssen Kreditinstitute ab 1.11.2009 den Empfängernamen und die angegebene Kontonummer nicht mehr vergleichen. Deshalb sollte jeder die Überweisung, nach dem Ausfüllen noch einmal selbst genau überprüfen, damit sich kein Zahlendreher eingeschlichen hat. Bei einer falschen Kontonummer landet ihr Geld sonst womöglich beim falschen Empfänger. Besonders ärgerlich ist dies, da eine einmal getätigte Überweisung laut der neuen AGB der Banken nicht einfach rückgängig gemacht werden kann. Wer sein Geld wieder haben will, ist auf das Entgegenkommen des Kunden oder seines Geldinstituts angewiesen.
TIPP 3: Überweisungsweisungsfehler was nun?
Bemerken Sie einen Überweisungsweisungsfehler, sollten Sie unverzüglich ihre Bank benachrichtigen und um die Rückbuchung des falsch überwiesenen Betrages bitten. Sollte der Inhaber der Kontonummer der falsch ausgefüllten Überweisung das Geld bereits ausgegeben haben, ist nach Auskunft der Verbraucherschutzzentrale Baden-Württemberg das überwiesene Geld unwiederbringlich verloren.
Durch die Umsetzung der neuen AGB der Banken wird der Zahlungsverkehr in Europa vereinheitlicht. Erster positiver Effekt, die Dauer einer Überweisung in Euro-Länder soll von bislang fünf Tagen deutlich verkürzt werden. Ab 2012 soll eine Überweisung nur noch maximal ein bis zwei Geschäftstage dauern.
Tipp 4: Was ändert sich bei Verlust der EC Karte
Nach Einführung der neuen AGB der Banken haftet jeder Kunde bei Verlust oder Diebstahl seiner EC-Karte mit bis zu 150 € für den entstandenen Schaden. Trotz dieser Regelung wollen Sparkassen, Genossenschafts- und auch einige Privatbanken ihre Kunden nicht zur Kasse bitten. Diese Geldinstitute verzichten auf eine Selbstbeteiligung, selbst wenn jemand verbotenerweise Geld mit der EC-Karte abgehoben hat. Fragen Sie ggf. nach, ob Ihre Bank auf eine Selbstbeteiligung besteht.
Tipp 5: PIN und Tan niemals auf der EC-Karte notieren und auch nicht in der Geldbörse aufbewahren.
Wie vor der Änderung der AGB der Banken haftet der Kunde bei solch fahrlässigem Verhalten für den entstandenen Schaden.

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