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Baukredit – Umschuldung: Bauherr bitte zur Kasse

Wie Banken mit der Umschuldung Kasse machen? Eine Umschuldung bei niedrigen Bauzinsen suggeriert ein Schnäppchen für alle Bauherren. Aber Vorsicht machen Sie die Rechnung nicht ohne den Wirt. Denn eine Umschuldung, vor Ablauf der Zinsbindung, lohnt sich oft nur für die Bank.

Eine Umschuldung vor Ende der Zinsbindung ist nur in wenigen Fällen sinnvoll. Enorm hohe Gebühren und eine saftige Vorfälligkeitsentschädigung machen eine Umschuldung für Bauherren meist unattraktiv. Weiterhin muss die Bank der Umschuldung zustimmen. Was Sie in den meisten Fällen gern tut, aber nicht muss. Somit liegt die Entscheidung: Umschuldung ja, oder Umschuldung nein, allein bei der Bank. Diese Situation wird oft insofern ausgenutzt, dass Banken die Bedingungen der Umschuldung diktieren. Meist drücken Banken darauf das die Umschuldung in einen anderen Baukredit im eigenen Hause bleibt.

Umschuldung mit Vorfälligkeitsentschädigung

Stimmt die Bank einer Umschuldung zu, so kann die Bank vom Kreditnehmer eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Im Zuge der Umschuldung soll diese, den entgangen Zinsgewinn wieder wettmachen. Doch daran halten sich 9 von 10 Banken nicht. Sie berechnen nicht den Zinsverlust, sondern den gesamten Zins bis Ende der Zinsbindung.

Umschuldung; so wird doppelt kassiert.

Bleibt die Umschuldung u. somit auch der neue Baukredit bei der gleichen Bank, so wird trotz allem eine Vorfälligkeitsentschädigung erhoben. Somit kassiert die Bank bei einer Umschuldung zuerst die Vorfälligkeitsentschädigung. Als Zweites macht Sie Kasse mit den Zinsen des neuen Baukredites. Doch dies mit Unrecht. In solch einem Fall darf die Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung erheben. Dies darf Sie nur, wenn eine andere Bank die Umschuldung vollzieht.

Tipp Umschuldung

Um einer Umschuldung zu oder abzuraten, sind die Umstände und das Zinsniveau entscheidend. Bei einem Zinsunterschied von zwei bis drei Prozent wird sich je nach Restlaufzeit der bestehenden Baufinanzierung die Sache lohnen. Ist der Zinsunterschied bei einer Umschuldung geringer, so ist meist davon abzuraten. Sinnvoller ist es dagegen, dass Ende der Zinsbindung abzuwarten. Damiz umgehen Sie die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung bei der Umschuldung.  Gleichzeitig kann man sich bis zu 5 Jahre im Voraus die Zinsen mit einem Forward Darlehen sichern. Somit entgeht man der Vorfälligkeitsentschädigung und kommt dennoch in den Genuss von niedrigen Bauzinsen. Grundsätzlich sollte man sich nur im Notfall für eine Umschuldung entscheiden. Jedoch nie allein, weil der Bauzins so günstig ist!

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